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Ingenieurleistungen der SGDA mbH zu Altlasten und Altstandorten von der Erkundung bis zur Sanierung
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| 1.
Historische Erkundung HE |
Der Begriff "Historische Erkundung" umfasst eine beprobungslose Datenaufnahme für einen räumlich abgegrenzten Untersuchungsbereich.
Das Ziel der historischen Erkundung von altlastenverdächtigen Flächen ist es, durch detaillierte Recherchen sämtliche Nutzungen auf dem Standort sowie seiner Umgebung zu erfassen und in Abhängigkeit von den konkreten Standorteigenschaften deren Auswirkungen auf die verschiedenen Umweltmedien (Boden, Bodenluft, Luft, Oberflächenwässer, etc.) und/oder Schutzgüter (Mensch und Grundwasser) darzustellen und zu bewerten.
Die orientierende Untersuchung und die Detailuntersuchung sind der historischen Erkundung nachgeschaltete Untersuchungsphasen für eine altlastenverdächtige Fläche/Altlast, die den Einsatz technischer Maßnahmen beinhalten. Sachverständige und Untersuchungsstellen, die derartige Aufgaben wahrnehmen, müssen nach BBodSchG die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderlichen gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Zertifikate "Arbeiten in
kontaminierten Bereichen", "Arbeiten mit Asbest", "Probenahme"
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| 2.
Orientierende Untersuchung OU |
Die orientierende Untersuchung dient der Feststellung oder Wiederlegung eines hinreichenden Verdachtes des Vorliegens einer Altlast. Sie zielt darauf ab, schwerpunktmäßig die Art, die Konzentration und die Verbreitung von Schadstoffen in Boden, Bodenluft und Wasser zu erfassen und die Ergebnisse mit schadstoff- und wirkungspfadspezifischen Prüfwerten abzugleichen.
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| 3.
Detailuntersuchung DU |
Die Detailuntersuchung dient nach Bestätigung das Altlastenverdachtes in der orientierenden Untersuchung zur Erweiterung des Kenntnisstandes für eine abschließende Klärung der von der Untersuchungsfläche ausgehenden Risiken (Art und Ausmaß)
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| 4.Sanierungsuntersuchung
SU |
Ziel der Sanierungsuntersuchung ist die Einzelfall bezogene Ermittlung der technisch und wirtschaftlich geeigneten, rechtlich zulässigen und verhältnismäßigen Sanierungsvariante für die dauerhafte Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit unter Berücksichtigung der planungsrechtlich zulässigen Nutzung des Standortes. Das Ergebnis der SU ist das Sanierungskonzept, welches die Sanierungsziele festlegt, die Beiträge der Beteiligten und Betroffenen berücksichtigt und die vollständige Umsetzung der Sanierungsarbeiten einschließlich der Überwachung beinhaltet. Das Sanierungskonzept ist Grundlage für die Erstellung des Sanierungsplanes.
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| 5.
Sanierungsplanung SP
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Die Sanierungsplanung beinhaltet auf der Basis der für die einzelnen Sanierungszonen abgeleiteten optimalen Sanierungsszenarien die planerische Umsetzung der Vorhaben in den Stufen Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung für die einzelnen Sanierungszonen.
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| 6. Handlung der
Behörden |
Verbindlichkeitserklärung
des Sanierungsplanes
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| 7.
Sanierung S
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Durchführung der für verbindlich erklärten Sanierungsmaßnahmen.
fachgutachterliche Sanierungsbegleitung: Die Maßnahmen zur Sanierung sind von einem unabhängigen "Fachgutachter" zu begleiten, welcher den Sanierungsabschlussbericht erstellt.
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| 8.
Sanierungsabschlussbericht
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Der Bericht enthält eine Zusammenfassung aller Maßnahmen, die zur Sanierung des Standortes durchgeführt worden sind, wie bspw. Berechnungen, Darstellung der Sanierungsbereiche, Probeentnahmebereiche und Analysenergebnisse, Aufmaße, etc. sowie die abschließende Bewertung der Sanierungsmaßnahme.
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| 9. Handlung der
Behörden |
Bestätigung des Sanierungserfolges.
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