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Die SGDA mbH ist

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Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV

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und besitzt die entsprechende Transportgenehmigung gemäß § 12 des Abfallgesetzes /AbfG) bzw. §§ 49 und 50 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG).

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Fachbetrieb nach § 19 I Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 

  

Außerdem verfügt die SGDA mbH über die Nachweise der Fachkunde

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entsprechend Nr. 5,2 und 6.1 der Richtlinien für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (BGR 128) der Tiefbau-Berufsgenossenschaft (TBG)

bulletsowie für Abbruch- Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten gemäß TRGS 519, Anlage 4.

 

Durch Teilnahme an entsprechenden Schulungen haben die Mitarbeiter fundierte Kenntnisse

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zur Probenahme von Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben,

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zur Altlastenerkundung, -bewertung und –sanierung,

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zur mikrobiologischen Gefährdung im Tiefbau sowie

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zum Schweißen von Kunststoffdichtungsbahnen

erworben.

     
 

 
 

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       Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen:    info@sgda.de